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   BGH, 16.06.1988 - III ZR 65/88   

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https://dejure.org/1988,3649
BGH, 16.06.1988 - III ZR 65/88 (https://dejure.org/1988,3649)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1988 - III ZR 65/88 (https://dejure.org/1988,3649)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1988 - III ZR 65/88 (https://dejure.org/1988,3649)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Es verdient deshalb Zustimmung, daß der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes für den Fall eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zu Maßnahmen, das Eigentum des Klägers nicht durch abfließendes Wasser zu beeinträchtigen, entschieden hat, daß die Beschwer des Beklagten höher sein könne als das Interesse des Klägers (Beschl. v. 16. Juni 1988, III ZR 65/88, BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 8).

    Ob der erkennende Senat dem III. Zivilsenat auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 ZPO, z.B. bei der Klage auf Herausgabe eines abzutrennenden Grundstücksstreifens, darin folgen könnte, daß die Beschwer des Beklagten höher sein könne als der vom Gesetzgeber aufgrund rechtlicher Sonderwertungen in § 6 ZPO festgesetzte Wert (in diesem Sinne aber BGH, Beschl. v. 16. Juni 1988, III ZR 65/88, BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 8), ist zweifelhaft (vgl. zur Spezialität der Sondertatbestände nach §§ 4 ff ZPO gegenüber dem Auffangtatbestand des § 3 ZPO etwa Schumann, NJW 1982, 1257, 1260) und braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 26.10.2006 - III ZR 40/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Löschung von Daten über die Nutzung eines

    Maßgebend für die Beschwer der Beklagten sind die Nachteile, die ihr aus der Erfüllung des Unterlassungsanspruchs entstehen, auch wenn das Erfüllungsinteresse des Klägers geringer ist (vgl. z.B.: Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 1988 - III ZR 65/88 - und vom 22. Februar 1990 - III ZR 1/90 - BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 8 und 13; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1993 - V ZR 168/92 - NJW 1994, 735; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 5; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., vor § 511 Rn. 19 b).
  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Dem nach §§ 546 Abs. 2 Satz 2, 554 Abs. 4 ZPO zulässigen Antrag (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 16.6.1988 - III ZR 65/88, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Satz 2 - Grundstücksherausgabe 1) kann der Erfolg nicht versagt bleiben.
  • BGH, 11.07.1994 - II ZB 13/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Der III. Zivilsenat dürfte dagegen hierüber hinausgegangen sein, indem er im Fall einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücksteils bei der Festsetzung des Werts der Beschwer des verurteilten Beklagten zusätzlich zum Wert des streitgegenständlichen Grundstücksteils berücksichtigt hat, daß durch dessen Abtrennung das Restgrundstück des Beklagten, um das im Prozeß nicht gestritten wurde, an Wert verloren hatte (Beschl. v. 16. Juni 1988 - III ZR 65/88, BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 8).
  • BGH, 22.02.1990 - III ZR 1/90
    Der Auffassung des Berufungsgerichts im Streitwertbeschluß vom 18. August 1989, daß es auf das Interesse der Kläger an den verlangten Maßnahmen ankomme, kann nicht gefolgt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juni 1988 - III ZR 65/88 = BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 8 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 87/94

    Festtellung der Erstattung von Belegungsschäden an einem Grundstück nach Rückgabe

    Denn der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung belastet den Beklagten materiell mit mehr als 60.000,00 DM (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juni 1988 - III ZR 65/88 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Satz 2 - Grundstücksherausgabe 1).
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